Neues Bestellerprinzip seit 01.06.2015!

In Deutschland ist es bislang gängige Praxis, dass die 2,38 Monatsmieten Maklercourtage vom Mieter bezahlt werden, auch wenn er selber keinen Makler beauftragt hat. Dies tut in der Regel der Vermieter, um die Kenntnisse, Erfahrungen und Kontakte des Maklers zu nutzen und ihm Präsentation, Werbung, Besichtigungen etc. anzuvertrauen. Diese Provisionspraxis hat sich nun aber verändert: …

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