Bestellerprinzip

Fröhliche Weihnachten und einen guten Rutsch!

    Verehrte Kunden, Interessenten und Geschäftspartner, 2015 neigt sich nun rasant dem Ende entgegen, auch wenn man dies angesichts der milden Temperaturen noch kaum realisiert hat. Es war ein ereignisreiches Jahr, welches nicht nur für uns als Makler, sondern vor allem auch für Sie als Eigentümer oder Mieter zahlreiche Neuerungen bereithielt. Vom Bestellerprinzip und …

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Neues Bestellerprinzip seit 01.06.2015!

In Deutschland ist es bislang gängige Praxis, dass die 2,38 Monatsmieten Maklercourtage vom Mieter bezahlt werden, auch wenn er selber keinen Makler beauftragt hat. Dies tut in der Regel der Vermieter, um die Kenntnisse, Erfahrungen und Kontakte des Maklers zu nutzen und ihm Präsentation, Werbung, Besichtigungen etc. anzuvertrauen. Diese Provisionspraxis hat sich nun aber verändert: …

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