Neues Bestellerprinzip seit 01.06.2015!

In Deutschland ist es bislang gängige Praxis, dass die 2,38 Monatsmieten Maklercourtage vom Mieter bezahlt werden, auch wenn er selber keinen Makler beauftragt hat. Dies tut in der Regel der Vermieter, um die Kenntnisse, Erfahrungen und Kontakte des Maklers zu nutzen und ihm Präsentation, Werbung, Besichtigungen etc. anzuvertrauen.

Diese Provisionspraxis hat sich nun aber verändert: zum 01.06.2015 trat das neue Bestellerprinzip in Kraft.

Zunächst wichtig hierbei: Diese Neuerung betrifft ausschließlich die Vermietung von privatem Wohnraum – Verkäufe und gewerbliche Vermietung bleiben davon unberührt!

Bei der Vermietung gilt aber seit dem 1. Juni der Grundsatz: Wer den Makler bestellt, der bezahlt auch dessen Provision.

Was bedeutet das für Sie als Mieter?:

  • in der Regel fallen für Sie keine Provisionskosten mehr an
  • Ausnahme davon ist z.B., wenn Sie ausdrücklich einen Makler mit der Suche nach einem passenden Mietobjekt beauftragen

Was bedeutet das für Sie als Eigentümer/Vermieter?:

  • Wenn Sie für die Vermietung Ihrer Immobilie einen Makler beauftragen, sind Sie für die Bezahlung der Provision zuständig
  • Dieser Kostenfaktor muss zwar künftig von Ihnen einkalkuliert werden, kann aber von Ihren Mieteinkünften steuerlich abgesetzt werden

Bei Fragen zu dieser Gesetzesänderung, kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung!

1 Kommentar zu „Neues Bestellerprinzip seit 01.06.2015!“

  1. Eine sehr gute Erklärung. Viele haben sicherlich schon davon gehört, aber was das ganze tatsächlich bedeutet, das wissen nur die wenigsten. Da ist ein solcher Artikel hier doch für den ein oder anderen eine große Hilfe.

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