Makler-Alleinauftrag

 

Warum ein Alleinauftrag?

Die Erteilung eines Alleinauftrags verpflichtet uns für die Dauer der Vertragslaufzeit, die Interessen des Verkäufers/Vermieters besonders sorgfältig, intensiv und mit größtmöglichem Engagement zu verfolgen. Wir - als alleinbeauftragter Makler - können und werden dann planvoll und auf eigene Kosten alle uns zur Verfügung stehenden Werbemaßnahmen einsetzen (siehe Dienstleistungen).

Zusätzlich stellen wir unser gesamtes Fachwissen, unsere Kontakte und unsere Kenntnisse über die Abwicklungsmodalitäten eines Immobiliengeschäftes in den Dienst des Kunden. Wir beschaffen Informationen und Unterlagen von Behörden, Kreditinstituten und Verwaltern und organisieren Besichtigungen.

Und besonders wichtig als Grundlage für den erfolgreichen Verkauf: Wir erstellen eine marktgerechte Verkaufswertermittlung. All das erspart dem Kunden Zeit, Geld und eventuelle Unannehmlichkeiten.

Eine professionelle Verkaufsabwicklung unter Einbeziehung aller Möglichkeiten wird so gewährleistet. Für diese umfangreichen Leistungen verzichtet der Auftraggeber im Gegenzug darauf, andere Makler oder Dritte mit der Objektvermarktung zu betrauen.

Entgegen der weitläufigen Meinung ist ein Allgemeinauftrag an mehrere Makler eher hinderlich als nutzbringend.

Keiner der beauftragten Makler wird damit zu besonderen Anstrengungen verpflichtet, um die Abwicklung zügig voranzutreiben. Zudem besteht die Gefahr, dass die gleiche Immobilie in einer Zeitung/auf einer Internetplattform mehrfach inseriert wird – zum Teil sogar mit unterschiedlichen Preisangaben. Dies wirkt auf potenzielle Interessenten meist sehr unseriös und eher abschreckend.

Fazit: Nur der Alleinauftrag garantiert dem Kunden die volle Maklerleistung. Und damit ist man – bei dieser immer komplizierter werdenden Materie – im wahrsten Sinne des Wortes „besser beraten“!

Vertrauensvolle und Kompetente Beratung